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Im Kanton Basel-Landschaft sind die Gemeinden zuständig für Spitex und Alterspflegeheime. Unser Eindruck ist, dass viele Gemeinden noch nicht realisiert haben, welche Herausforderungen im Rahmen der demographischen Entwicklung zwanzig Jahren auf sie zukommen. Möglichkeiten für Trägerschaftsmitglieder und Behördenvertreter sich weiter zu informieren unsere Seminarreihe «Fit für's Heim» und die 4. kantonale Tagung Alter. 

06.06.2016
Der Kanton zieht sich zurück

Die Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft überlässt den Gemeinden die finanziellen Verantwortung für die Pflege und Betreuung älterer Menschen. Die Kosten dafür werden sich in den nächsten Jahren mindestens verdoppeln. Wir alle werden darüber diskutieren müssen, ob wir unsere Eltern und Grosseltern in Zukunft «warm, satt, sauber» ruhigstellen lassen oder ob sie bei Bedarf eine qualitativ angemessene Pflege und Betreuung durch Spitex, betreutes Wohnen und Pflegeheime erhalten sollen. 

Mit dem Stichwort «fiskalische Äquivalenz» und der vagen Aussage, die Gemeinden könnten in Zukunft die Kosten dämpfen, hat der Kanton die gesamte finanzielle Verantwortung für die Pflege und Betreuung älterer Menschen den Gemeinden übergeben. Fakt ist, dass die Gemeinden seit 1996 für ihre Alters- und Pflegeheime verantwortlich sind. Die Gemeinden erhalten durch das neue Ergänzungsleistungsgesetz nicht mehr Spielräume, als ihnen bisher schon zur Verfügung gestanden haben: über Leistungsvereinbarungen, Prüfung der Budgets und Jahresrechnungen sowie teilweise als Mitglieder der Trägerschaften. Zudem ist klar, dass die Gesamtkosten für einen Pflegeplatz in den letzten Jahren deutlich weniger gestiegen sind als die Ausgaben für die sonstigen Gesundheitskosten.

Was in den nächsten 10 Jahren in etwa zu einer Verdoppelung der Kosten für Pflege und Betreuung bei Spitex, betreutem Wohnen und Heimplätzen führen wird, ist die demographische Entwicklung. Der Anteil der über 80jährigen wird in einigen Gemeinden sogar um das Zweieinhalbfache steigen. Diese Mehrkosten werden die Gemeinden allein tragen müssen. Für CURAVIVA Baselland ist es nicht verständlich, dass die Gemeinden diese Kostenüberwälzung widerstandslos akzeptieren. 

Im Rahmen der Totalrevision des Ergänzungsleitungsgesetzes (ELG) legt der Kanton zudem eine Obergrenze von Fr. 170.- für die Ergänzungsleistungen für Heimbewohner fest. Diese Obergrenez orientiert sich nicht an anfallenden Kosten. Aktuelle Daten zu den Heimkosten wurden nicht berücksichtigt. Die Im ELG vorgesehenen subsidiäre Gemeindebeiträge werden damit nicht die Ausnahme, sondern die Regel sein. Für alle beteiligten steigt der administrative Aufwand, ohne dass in irgend einem Bereich Kosten gesenkt werden oder die Lebensqualität und Versorgungssicherheit für ältere Menschen verbessert wird. 

04.06.2016
Umsetzung des elektronischen Patientendossiers

CURAVIVA Schweiz übt Zurückhaltung

Im Rahmen der ersten Vernehmlassung über das Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) übt CURAVIVA Schweiz Zurückhaltung. Wie dem auch sei, ist es bereits heute klar, dass bis zum Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2017 noch nicht alle offene Fragen beantwortet werden können und weitere Präzisierungen nötig sein werden.

Gemäss diesem neuen Gesetz werden die Pflegeinstitutionen, welche Pflegeleistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen, daran gehalten, ihren Bewohnenden elektronische Patientendossiers zur Verfügung zu stellen – egal ob diese ältere Menschen oder Personen mit Behinderung sind.

Quelle und Downloads: CURAVIVA Schweiz

31.05.2016
Pflegezentrum Brunnmatt als attraktive Arbeitgeberin in der Region

Das Pflegezentrum Brunnmatt erhält als erstes Unternehmen im Kanton BaselLandschaft für ihr Engagement für die Familienfreundlichkeit und die Gleichstellung das Prädikat «Familie UND Beruf» der Fachstelle UND.

Mit der sehr guten Punktzahl von 303 Punkten erreichte das Pflegezentrum Brunnmatt auf Anhieb die Mindestanforderung des UND-Kriterienkatalogs zur Vergabe des Prädikats und kann sich nun zu den Best-Practice-Betrieben zählen.

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Medienmitteilung 160531 302 KB
30.05.2016
4. Kantonale Tagung Alter

Thema Gesundheitsförderung und Prävention –  Mittwoch, 28. September 2016  

Die nächste kantonale Tagung Alter zum Handlungsfeld 3 des Leitbilds «Älter werden gemeinsam gestalten» findet am 28. September 2016 in Liestal statt.

Weitere Informationen folgen im August 2016.

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