Kanton und Gemeindeverband im Päckli gegen Pflegebedürftige
Seit 2011 gilt der Kanton Basel-Landschaft als Musterbeispiel einer gesetzeswidrigen Umsetzung der Pflegefinanzierung. Zu Lasten pflegebedürftiger Personen halten Kanton und Gemeindeverband (VBLG) die Pflegenormkosten tief. Heimbewohnerinnen und Heimbewohner müssen die Differenz über Hotellerie und Betreuung aus der eigenen Tasche oder via Ergänzungleistungen bezahlen.
Mit seinem Vorschlag zu den Pflegenormkosten ab 2019 setzen Kanton und Gemeindeverband ihren Kurs fort. Dies trotz einer Niederlage vor Kantonsgericht 2013 und einer laufenden Beschwerde gegen den Regierungsrat vor dem Kantonsgericht. Der Regierungsrat ist sich des unhaltbaren Zustands offensichtlich bewusst, denn er hat schon im November 2017 festgehalten: Die allenfalls zu tragenden Differenzkosten aus Klagen vor Gericht seien durch die Gemeinden zu tragen.
CURAVIVA Baselland fordert, dass Kanton und Gemeinden die Pflegefinanzierung endlich gesetzeskonform regeln. Auf der Basis der Berechnungen des Preisüberwachers fordert CURAVIVA Baselland, dass die Pflegenormkosten 2019 auf SFr. 88.47 pro Stunde Pflegeleistungen festgelegt werden. Damit würde eine Stunde Pflege immer noch deutlich tiefer vergütet, als etwa eine Stunde Arbeitsleistung in vielen anderen Branchen in Rechnung gestellt wird.
Im Anhang finden sie die die Stellungnahme von CURAVIVA Baselland und hier die Vernehmlassungsunterlagen des Kantons.