17.01.2018

Finanzierung des betreuten Wohnens durch die EL

Wird betreutes Wohnen im Alter in Zukunft bei der Berechnung der EL besser berücksichtigt?

Am 20. Oktober 2017 stellte die Sozialkommission des Nationalrates (SGK-N) den Antrag, das betreute Wohnen im Alter bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) besser zu berücksichtigen. Ihr erklärtes Ziel ist es, den Aufenthalt in einer barrierefreien Wohnung mit möglicher Inanspruchnahme von Betreuung rund um die Uhr zu begünstigen – als Alternative zum Eintritt von nur leicht unterstützungsbedürftigen Menschen in eine stationäre Pflegeinstitution. Das ist ein erfreuliches Zwischenergebnis zugunsten des betreuten Wohnens, das CURAVIVA Schweiz und senesuisse schon längere Zeit anstreben: Bereits in einer gemeinsamen Stellungnahme vom Mai 2014 schlugen sie ein ähnliches Modell vor. In Anlehnung an sein «Wohn- und Pflegemodell 2030» ist CURAVIVA Schweiz daran, eine moderne und fachlich fundierte Defnition des betreuten Wohnens sowie entsprechende Finanzierungsmodelle zu entwickeln. Die Diskussion rund um das betreute Wohnen steckt also noch in den Kinderschuhen.

Quelle: CURAVIVA Schweiz, Polit-News 4/2017

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