16.02.2017

eHealth und elektronisches Patientendossier

Bis 2022 müssen die Heime das elektronsiche Patientendossier (EPD) einführen. Was sind die nächsten Schritte im Kanton Basel-Landschaft?

In diesem Frühjahr werden auf nationaler Ebene die Gesetze und Verordnungen zum elektronischen Patientendossier (EPD) in Kraft treten. Sie verpflichten Spitäler bis 2020 und Pflegeheime bis 2022, einer «Stammgemeinschaft» beizutreten und das EPD anzubieten. 

Im Januar wurde der Verein eHealth Nordwestschweiz gegründet. Der Vorstand von CURAVIVA Baselland wird sich in seiner nächsten Sitzung mit der Frage eines Beitritts befassen und für die Mitgliederversammlung vom 22. Juni 2017 gegebenenfalls einen Antrag vorbereiten. 

Weitere Informationen unter Fachinformationen - Fachentwicklung - eHealth

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