12.09.2016

Vereinbarung über Qualitätskontrollen läuft aus

Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) hält den Vorschlag von Curaviva BL, vor dem 01.01.2018 eine neue Vereinbarung zur Qualitätssicherung zwischen den beiden Verbänden abzuschliessen, weder für «zweckmässig noch für praktikabel». 

Da Curaviva BL die bis anhin gültige Vereinbarung per 31.12.2016 gekündet hat, um den Weg für eine neue Vereinbarung vor dem Start des 3. Prüfungszyklus frei zu machen, fehlt somit ab 1.1.17 die rechtliche Grundlage für das bisherige System der Qualitätskontrollen. Gleichzeitig wird die Arbeit der paritätischen Qualitätskommission auf dieses Datum hin nach zwei erfolgreichen Prüfungszyklen automatisch beendet.

Kern der neuen, von Curaviva BL bereits unterzeichneten Vereinbarung waren solidarisch finanzierte Qualiätskontrollen beider Verbände sowie die Übernahme der Administration der Qualitätskommission durch den VBLG. Beide Punkte wurden Curaviva BL mehrfach mündlich und schriftlich bestätigt, weshalb der nun erfolgte Rückzug des VBLG für den Vorstand von Curaviva BL nicht nachvollziehbar ist.

Curaviva BL wird sich an der Vorstandssitzung vom 7. November mit der Thematik vertieft auseinander setzen und seinen Mitgliedern im Anschluss Empfehlungen zum weiteren Vorgehen in der Thematik unterbreiten. Bis zu den am 7. November 2016 gefassten Vorstandsbeschlüssen erachtet  Curaviva BL die  Mitwirkung und Mitarbeit seiner Vertretungen in der Qualitätskommission als nicht angezeigt und vorläufig sistiert.

Die Qualitätssicherung soll im kommenden Gesetz über Pflege- und Betreuung im Alter neu geregelt werden. CURAVIVA Baselland wird sich zur Rolle der einzelnen Player in der Qualitätsthematik aus Sicht der stationären Leistungserbringer eindeutig positionieren.

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