24.05.2018

Regierungsrat erhöht Normkosten für Pflegeleistungen in Alters- und Pflegeheimen rückwirkend

Der Baselbieter Regierungsrat hebt die Normkosten für Pflegeleistungen in Alterszentren und Pflegeheimen im Kanton Basel-Landschaft von 68.25 Franken pro Pflegestunde rückwirkend auf den 1. Januar 2018 neu auf 69.40 Franken an, um entsprechende Urteile des Bundesverwaltungsgerichts umzusetzen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im September 2017 letztinstanzlich entschieden, dass die Kosten für Mittel und Gegenstände, die bei der Pflege durch die Pflegefachperson angewendet werden, nicht durch die Krankenversicherer, sondern durch die öffentliche Hand zu tragen sind. Das Bundesverwaltungsgericht stützte diesen Entscheid durch ein zweites Urteil im November 2017. Mittel und Gegenstände, die bei der Pflege durch die Pflegefachperson angewendet werden, sind Teil der Pflegeleistungen und entsprechend über deren Vergütung gemäss Pflegefinanzierungsystem abzugelten. Sie dürfen nicht mehr vom Krankenversicherer getragen werden, sondern müssen vom Restkostenfinanzierer übernommen werden, im Kanton Basel-Landschaft sind dies die Gemeinden.

Gemäss Somed-Statistik 2015 haben die APH im Kanton Basel-Landschaft insgesamt Kosten für Mittel und Gegenstände von 1,76 Millionen Franken ausgewiesen, die dem Krankenversicherer nicht (mehr) in Rechnung gestellt werden dürfen. Diesen Betrag verteilt auf die 1,5 Millionen geleisteten Pflegestunden ergibt einen Betrag von gerundet 1.15 Franken pro Stunde, der nun von den Gemeinden übernommen werden muss.

Im November 2017 hatte der Regierungsrat beschlossen, die Normkosten für 2018 auf der bisherigen Höhe zu belassen, dies unter dem Vorbehalt von Änderungen auf Bundesebene. Aufgrund der nun erfolgten Gerichtsentscheide wird der Pflegenormkostensatz von 68.25 Franken pro Pflegestunde nun rückwirkend auf den 1. Januar 2018 neu auf 69.40 Franken angehoben. Für die Gemeinden hat dies zusätzliche Kosten von voraussichtlich rund 1,9 Millionen Franken zur Folge.

https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/regierungsrat/medienmitteilungen/regierungsrat-setzt-gerichtsurteil-rasch-um-und-erhoeht-normkosten-fuer-pflegeleistungen-in-alters-und-pflegeheimen-rueckwirkend

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