28.08.2018

Pflegenormkosten 2018: Weitere rechtliche Schritte?

Im Anschluss an die Entscheidung des Kantonsgerichts, nicht auf die Beschwerde von CURAVIVA Baselland  gegen die Pflegenormkosten 2018 einzutreten, prüfen wir weitere rechtliche Schritte.

Das Kantonsgerichts BL hat am 22. August 2018 entschieden, nicht auf die Beschwerde von CURAVIVA Baselland und sieben Heimen gegen den Beschluss des Regierungsrats zu den Pflegenormkosten 2018 einzutreten. Aus unserer Sicht gibt es gute Argumente, diese Entscheidung des Kantonsgerichts vor Bundesgericht anzufechten. Der Vorstand von CURAVIVA Baselland wird dazu eine definitive Entscheidung treffen, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

Bereits haben wir auch Rückmeldungen erhalten, die darauf hindeuten, dass BewohnerInnen bzw. Angehörige bereit sind, gegen die zu tiefen Pflegenormkosten und die daraus für sie resultierenden negativen Folgen rechtlich vorzugehen. CURAVIVA Baselland klärt ab, ob und in welcher Form der Verband solche Anliegen unterstützen kann. In diesem Zusammenhang bitten wir unsere Mitgliedsinstitutionen, die Geschäftsstelle zu informieren, wenn Personen mit Fragen zu möglichen rechtlichen Schritten an die Alterszentren und Pflegeheime gelangen.

Die Baselbieter Alterszentren und Pflegeheime stehen seit Jahren unter finanziellem Druck. Viele Prozesse konnten schon effizienter gestaltet werden, und unsere Mitgliedinstitutionen haben ihre Kosten im Griff. Auch im laufenden Jahr werden Massnahmen zur Kostenkontrolle umgesetzt. 

Im Blick auf 2019 setzt sich CURAVIVA Baselland ein für eine einvernehmliche Festlegung der Pflegenormkosten mit dem Kanton und den Gemeinden. Die Gespräche dazu laufen. Zurzeit warten wir auf Informationen der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion.

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