13.11.2018

Pflegennormkosten 2019 werden erhöht

Der Baselbieter Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 13.11.2018 beschlossen, die Pflegenormkosten per 1.1.2019 auf CHF 77.85 pro Pflegestunde zu erhöhen. CURAVIVA Baselland hat massgeblich zu dieser Lösung beigetragen.

Ein gut schweizerischer Kompromiss: Die Pflegenormkosten, die Vergütung pro geleistete Stunde Pflege im stationären Langzeitbereich, werden per 1.1.2019 angehoben. Zwar wurde das von CURAVIVA Baselland geforderte Niveau von CHF 88.47 pro Stunde nicht erreicht, trotzdem ist der mit der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) sowie dem Verband der Basellandschaftlichen Gemeinden (VBLG) ausgehandelte Kompromiss ein Erfolg für CURAVIVA Baselland. Es ist auch ein Erfolg für die dem Verband angeschlossenen Heime sowie vor allem für die Bewohnerinnen und Bewohner, die für den Heimaufenthalt zukünftig weniger aus der eigenen Tasche bezahlen müssen.

Unterschriftensammlung übte Druck aus

Insgesamt 3'920 Personen unterschrieben die von CURAVIVA Baselland von Mai bis Oktober 2018 durchgeführte Kampagne «Die Pflegebeiträge dürfen nicht sinken», welche auf Basis der ursprünglichen Absicht von Kanton und Gemeindeverband (VBLG), die Normkosten tiefer festzulegen, respektive per 1.1.2021 zu senken, gestartet wurde.

Betreuungs- und Hotellerietaxen sinken

Die Mehreinnahmen im Bereich der Pflege durch die erhöhten Normkosten werden die Baselbieter Alterszentren und Pflegeheime durch Senkungen der Betreuungs- und/oder Hotellerietaxe kompensieren. Somit wird die Erhöhung der Pflegenormkosten für die Gemeinden als Restfinanzierer kostenneutral umgesetzt.

Kompromiss für die nächsten vier Jahre gültig  

Die Pflegenormkosten von CHF 77.85 sind ab dem 1.1.2019 bis zum 31.12.2022 gültig. Dies bringt für die CURAVIVA Baselland angeschlossenen 31 Träger-schaften, die mit einem Leistungsauftrag der Baselbieter Gemeinden 33 Alterszentren, Pflegeheime und Pflegewohnungen betreiben, zumindest in finanzieller Hinsicht für vier Jahre Planungssicherheit.
Ab 1.1.2023 sollen die Pflegenormkosten von den Gemeinden pro Versorgungsregion auf Basis der effektiven Kosten der Heime festgelegt.

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