18.12.2018

Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Im Frühling 2018 verabschiedete der Bundesrat ein Kostendämpfungsprogramm basierend auf einem Expertenbericht, um die obligatorische Krankenversicherung (OKP) zu entlasten.

Längerfristige Einsparungen von mehreren hundert Millionen Franken pro Jahr zugunsten der OKP sind geplant.

CURAVIVA Schweiz hat zu den Massnahmen Stellung bezogen, welche einen direkten oder starken indirekten Bezug zur Tätigkeit der Mitgliedinstitutionen aufweisen:

  • CURAVIVA Schweiz begrüsst grundsätzlich die Einführung eines Experimentierartikels (M02). Der nationale Branchenverband regt jedoch eine klarere Regelung der Kostenübernahme der einzelnen Projekte an.
  • Der nationale Branchenverband begrüsst grundsätzlich die Verpflichtung der Tarifpartner im ambulanten Bereich, eine nationale Tariforganisation einzusetzen (M34) und schlägt die Einsetzung einer spezifischen Tariforganisation für die Leistungen im Pflegebereich.
  • CURAVIVA Schweiz lehnt es ab, dass auch im Bereich der Pflege Verträge zur Steuerung der Kosten abgeschlossen werden.
  • CURAVIVA Schweiz spricht sich dagegen aus, die Leistungserbringer gesetzlich zu verpflichten, den versicherten Personen eine Rechnungskopie zuzustellen.
  • Der nationale Branchenverband lehnt es kategorisch ab, den Versicherungsverbänden ein Beschwerderecht zur Zulassung von Pflegeheimen zu gewähren.

Darüber hinaus formuliert CURAVIVA Schweiz zusätzliche Vorschläge zur Kostendämpfung:

  • Der nationale Branchenverband beantragt die Förderung der Palliative Care, Voraussetzung ist eine angepasste Finanzierung der entsprechenden Pflegeleistungen.
  • CURAVIVA Schweiz beantragt, den Vorschlag Stärkung der koordinierten Versorgung (M10) bereits ins erste Massnahmenpaket zu integrieren.
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