28.08.2018

Klage von tarifsuisse gegen Pflegeheime

Entgegen einer Empfehlung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) hat tarifsuisse, einer der Verbände der Krankenversicherer, Rückforderungen an die Heime für Pflegematerial gestellt, das von 2013 bis 2014 vergütet worden war.

Im Namen von 17 Krankenversicherungen hat tarifsuisse im Kanton Zug Klage gegen die 13 Pflegeheime des Kantons eingereicht. Weitere Klagen in anderen Kantonen sind nicht auszuschliessen. CURAVIVA Schweiz und CURAVIVA Baselland empfehlen weiter, nicht auf die Forderungen der Krankenversicherer einzugehen. Das Vorgehen wird von den Heimverbänden auf nationaler und kantonaler Ebene koordiniert. Die Situation bringt auch für die Baselbieter Heime zusätzlichen Aufwand und erfordert viel Geduld. 

Wie CURAVIVA Schweiz dankt auch CURAVIVA Baselland allen Versicherern, die der Empfehlung des BAG gefolgt sind und auf Rückforderungen verzichten. Federführend dabei waren die Versicherer der Helsana, Sanitas und KPT sowie die CSS.

In der folgenden Medienmitteilung von CURAVIVA Schweiz und senesuisse finden Sie weitere Informationen zur Situation im Kanton Zug.

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