18.06.2018

Erst-Erteilung Betriebsbewilligung kostet 1000 Franken pro Heim

Regierungsrat Thomas Weber legt den Fixbetrag für die Erst-Erteilung einer Betriebsbewilligung für Alterszentren und Pflegeheime auf Antrag von CURAVIVA Baselland bei CHF 1'000.- fest. 

Das neue Alters- und Betreuungsgesetz (APG) zwingt die Baselbieter Alterszentren und Pflegeheime, per 1.1.2018 eine Betriebsbewilligung beim Kanton einzuholen. 

CURAVIVA Baselland stellte am 30. Mai 2018 bei der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion den Antrag, für die erste Betriebsbewilligung entweder keine Gebühren zu erheben, die Bewilligung für eine Pauschalgebühr von CHF 100.- pro Heim zu erteilen oder, wenn dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei, für eine Gebühr von CHF 1000.- pro Heim. 

Regierungsrat Thomas Weber schreibt nun in seiner Antwort, dass er die zuständigen Fachabteilungen anweisen wird, «für alle jene Alterszentren und Pflegeheime, die vor dem 1. Januar 2018 (und damit vor der Inkraftsetzung des APG, SGS 941) bereits in Betrieb waren und daher bisher keine Bewilligung benötigt haben, einen Fixbetrag von CHF 1'000.- für die Erst-Erteilung einer Bewilligung nach § 5, APG zu berechnen.» Es handle sich bei diesem Ansatz um den niedrigst möglichen Ansatz gemäss Gesetz. 

 

 

 

 

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