20.03.2018

EL-Vergütung direkt ans Pflegeheim

Ein Abtreten der EL an ein Pflegeheim war bis anhin rechtlich nicht zulässig, im Gegensatz zu den Krankenversicherern, die ihre Vergütung direkt erhalten.

Besonders nach dem Tod eines Bewohnenden werden die letzten EL-Beiträge immer wieder durch Angehörige anderweitig als für die Begleichung der Heimkosten genutzt. Der Nationalrat hat jetzt vorgesehen, dass die direkte Ausrichtung der EL-Beiträge auch an Spitäler und Heime möglich sein soll, was CURAVIVA Schweiz ausdrücklich begrüsst.

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