28.03.2018

Chaos bei der Verrechnung von Zusatzbeiträgen

Seit das neue Ergänzungsleistungsgesetz (ELG) in Kraft ist, herrscht bei der Verrechnung der Zusatzbeiträge durch die Gemeinden an die Pflegeheime Chaos.

Der administrative Aufwand hat für die Alterszentren und Pflegeheime im Kanton Baselland seit dem 1. Januar 2018 exponentiell zugenommen. Die Rechnungsstellung ist seit der Einführungen des neuen ELG so stark verkompliziert worden, dass sich einzelne Heime überlegen, mehr Personal in der Administration einzustellen. Was überhaupt nicht im Sinne der Sparübungen der Baselbieter Gemeinden und des Kantons Baselland ist.

Die einzelnen Gemeinden sind seit der Einführung des ELG für die Zahlung der Zusatzbeiträge verantwortlich, wenn die Ergänzungsleistungen (EL) für die Finanzierung des Aufenthalts im Pflegeheim nicht reichen. Derzeit rechnet jede Gemeinde diese Zusatzbeiträge mit den Heimen unterschiedlich ab. Da viele Gemeinden die Reglemente über die Finanzierung der EL noch nicht ausgearbeitet haben, werden die Zusatzbeiträge zum Teil gar nicht oder nicht wie gefordert, zurückerstattet und es entstehen Finanzierungslücken.

Gegen dieses Chaos bei der Verrechnung der Zusatzbeiträge durch die Gemeinden und die exponentielle Zunahme des administrativen Aufwandes wehren sich CURAVIVA Baselland und die einzelnen Alterszentren des Kantons Baselland. Die Finanz- und Kirchendirektion (FKD) erarbeitet nun einen Vorschlag für die administrativen Abläufe. Der Gemeindeverband (VBLG) und CURAVIVA Baselland werden diesen prüfen und dann als Empfehlung an die Gemeinden und Alterszentren weitergeben.

CURAVIVA Baselland hofft, dass damit für die Abwicklung und Auszahlung der Zusatzbeiträge der Gemeinden eine einheitliche und administrativ schlanke Lösung gefunden werden kann. Das Ziel einer kantonalen Clearingstelle, die in Zukunft sowohl für Abwicklung und Auszahlung der Zusatzbeiträge der Gemeinden zuständig ist, lässt sich aus Sicht der Gemeinden und des Kantons nicht verwirklichen.

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