22.01.2018

CURAVIVA Schweiz: Leitfaden Mangelernährung

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist gesetzlich verpflichtet, Qualitätsindikatoren zu publizieren. Ein interdisziplinärer Ausschuss von BAG, BFS, GDK, CURAVIVA Schweiz und weiteren Fachspezialisten hat vier Qualitätsindikatoren erarbeitet. Einer davon ist der Gewichtsverlust von BewohnerInnen von Alters- und Pflegeheimen.

Voraussichtlich ab Januar 2019 müssen diese vier Indikatoren von den Institutionen zwingend ausgewiesen werden.

Der Qualitätsindikator «Gewichtsverlust» ist eng mit dem Thema Mangelernährung verbunden. Um Mangelernährung frühzeitig zu erkennen, braucht es eine sinnvolle Organisation mit entsprechenden Kompetenzen, Zuständigkeiten und Hilfsmitteln.

Damit sich Mitarbeitende und Verantwortliche in Alters- und Pflegeheimen zum Thema «Mangelernährung» optimal informieren und professionalisieren können, hat CURAVIVA Weiterbildung einen Leitfaden erarbeitet. Das Dokument enthält die zentralen Aspekte zum Thema Mangelernährung in Form von Fachwissen, Empfehlungen und ganz konkreten Vorgehenshinweisen.

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