25.01.2017

Arbeit der Qualitätskommission weiterhin ausgesetzt

CURAVIVA Baselland empfiehlt seinen Mitgliedern sich 2017 auf eine interne Selbstdeklaration gemäss «qualivista» zu konzentrieren. Dies gibt den Betrieben und Trägerschaften einen belastbaren Ausweis ihrer Qualität. 

Für die Weiterführung der Qualitätsaudits in den Baselbieter Pflegeheimen zeichnet sich zurzeit keine Lösung ab. CURAVIVA Baselland ist bemüht sich weiter um eine Wiederaufnahme der Qualitätskontrollen. 

Die Vereinbarung zwischen CURAVIVA Baselland und dem VBLG über die Qualitätskontrollen in Baselbieter Pflegheimen ist Ende 2016 ausgelaufen, ohne dass der VBLG Interesse an einer neuen Vereinbarung mit CURAVIVA Baselland gezeigt hat (vgl. Meldung vom 12.09.2016). Im Dezember hat CURAVIVA Baselland dem VBLG ein weiteres Gespräch zu diesem Thema vorgeschlagen. Dies hat der VBLG abgelehnt und weitere einseitige Schritte angekündigt. 

Wir sehen uns in der Auffassung bestätigt, dass die Verantwortung für Betriebsbewilligungen und Qualitätskontrollen für Pflegeheime beim Kanton liegen muss. Dies fordern auch die andere Leistungserbringer und Seniorenorganisationen, die zu dieser Frage im Rahmen der Vernehmlassung zum Altersbetreuungs- und Pflegegesetz Stellung genommen haben. 

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