01.03.2018

Anhörung zur Anpassung PNK wegen MiGeL

Der Regierungsrat gibt den Gemeinden und den APHs Gelegenheit, sich zum 27. April 2018 zu der Anpassung der Pflegenormkosten (PNK) auf Grund des Bundesverwaltungsgerichtsentscheids zu den Kosten der MiGeL-Produkte (Mittel- und Gegenständeliste) Stellung zu nehmen. 

CURAVIVA Baselland hat eine Anpassung um CHF 1.40 pro Stunde beantragt. Der Regierungsrat schlägt nun eine Erhöhung um CHF 1.15 vor. Ein definitive Entscheidung wird nach Abschluss der Anhöhrung im Mai fallen. 

Die VGD stützt sich beim Betrag von CHF 1.15 auf die Daten der Somed 2015 ab, obwohl CURAVIVA Baselland darauf hingewiesen hat, dass diese Daten zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten für MiGeL-Produkte nur bedingt geeignet sind. Die MiGeL-Kosten konnten von den Alters- und Pflegeheimen 2015 brutto oder netto verbucht werden. Dass einige Alterszentren und Pflegeheime keine Kosten oder extrem tiefe Kosten für MiGeL-Produkte ausweisen zeigt, dass die Kosten teils netto verbucht wurden. Der Ansatz von CHF 1.15 ist deshalb aus Sicht von CURAVIVA Baselland deutlich zu tief und muss mit dem definitiven Entscheid nach oben korrigiert werden. Die Mitglieder werden in der zweiten Märzhälfte mit der Stellungnahme von CURAVIVA Baselland bedient. 

Downloads

a_Bericht (pdf, 72 kB)

Bericht der VGD

b_Synopse (pdf, 19 kB)

Synopse der Verordnung

c_Anschreiben (pdf, 107 kB)

Begleitschreiben der VGD

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