25.04.2018

Abwicklung Zusatzbeiträge

Auf der operativen Ebene gab es weitere Sitzungen mit der FKD, dem VBLG und CURAVIVA Baselland.

Es sind zurzeit noch drei Varianten für eine oder mehrere, abschliessende Empfehlungen an die Baselbieter Gemeinden und die APH. Bis zum Abschluss der Arbeiten sind noch weitere Abklärungen nötig. Nach der nächsten Sitzung werden wir - ohne Einigung mit dem VBLG auch unilateral - eine Empfehlung aussprechen. Dies vor allem vor dem Hintergrund von nach wie vor grossen Unsicherheiten, administrativem Zusatzaufwand und offenen Debitorenforderungen der Heime.

Rechtliche Abklärungen der FKD und von CURAVIVA Baselland haben in einem Bereich aber bereits ein wichtiges Ergebnis erzielt: Wenn sich im Falle einer Gemeinde die Verrechnung / Auszahlung an das Heim als zu aufwändig erweist, kann das Heim verlangen, dass die Zusatzbeiträge an den Bewohner bzw. die Bewohnerin ausbezahlt werden. Damit erhöht sich zwar das Debitorenrisiko für das Heim, aber der administrative Ablauf vereinfacht sich erheblich: Das Heim stellt wie bisher die volle Rechnung (abzüglich Beiträge Krankenkasse und Restkosten der Pflege), und die Bewohnerin / der Bewohner begleicht die Rechnung mit Einbezug der EL und der Zusatzbeiträge. Dieses Vorgehen ist insbesondere auch dann möglich, wenn eine Gemeinde eine Vorgehensweise wählen sollte, mit der ein Heim nicht einverstanden ist.

 

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