18.11.2021

3G-Pflicht für Baselbieter Pflegeheime

Stellungnahme von CURAVIVA Baselland zur Zertifikatspflicht für den Zugang zu den Baselbieter Heimen.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat am 18.11.21 weitere Massnahmen zum Schutz von Bewohnern und Bewohnerinnen der Baselbieter Alterszentren und Pflegeheime angeordnet. CURAVIVA Baselland begrüsst, dass der Schutz pflegebedürftiger Menschen für den Regierungsrat eine hohe Priorität hat. Wesentlich bleibt, dass Besucherinnen und Besucher in den Pflegeheimen bei Einhaltung der Regeln weiterhin willkommen sind.

Mitarbeitende der Alterszentren mit regelmässigen Bewohnerkontakten müssen sich nun zweimal pro Woche auf COVID-19 testen lassen. Dies entspricht der bisherigen Empfehlung von CURAVIVA Baselland. Die Verordnung schafft hier Klarheit und eine einheitliche Regelung für Spitäler und sozialmedizinische Institutionen.

Für Besucherinnen und Besucher von Alterszentren und Pflegeheimen wird die bestehende Maskenpflicht weiter- und eine 3G-Pflicht eingeführt. [Ergänzung am 24.11.2021: Erforderlich ist ein Zertifikat oder ein Nachweis über einen negativen Test auf Sars-Cov-2, der gleichwertig ist mit dem Zertifikat. Ein PCR-Test für Spital- oder Pflegeheimbesuche kann im Testzentrum gratis gemacht werden, führt aber nicht zum (kostenpflichtigen) Zertifikat.] Die 3G-Pflicht bringt zusätzliche Sicherheit für den Infektionsschutz, aber zwangsläufig Einschränkungen für die freien Besuchsmöglichkeiten. Diese Einschränkungen werden in den einzelnen Pflegeheimen unterschiedlich ausfallen. Es wird aufgrund der Kontrolle der Zertifikate höchstwahrscheinlich Verzögerungen beim Zugang zum Heim geben. Einschränkungen bei den Besuchszeiten sind ebenfalls absehbar. Der Baselbieter Regierungsrat hat die Vor- und Nachteile im Gespräch mit Fachpersonen und mit CURAVIVA Baselland sorgfältig abgewogen und sich für eine 3G-Pflicht entschieden. Ein Entscheid, den CURAVIVA Baselland akzeptiert und in der Umsetzung mitträgt.

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