Unsere Aufklärungskampagne ist mit Schwung gestartet. Wir haben bereits über 180 Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Online-Petition. Unterschreiben auch Sie und helfen Sie uns, weitere Personen davon zu überzeugen: https://www.openpetition.eu/ch/petition/online/pflegebeitraege-duerfen-nicht-sinken. Den Brief zum Unterschreiben können Sie hier ausdrucken.

Gerne machen wir Sie erneut auf unsere Mitgliederversammlung vom 27.6.2018 in Seniorenpark Schönthal in Füllinsdorf aufmerksam. Bitte melden Sie sich bei isabelle.kunzelmann@curaviva-bl.ch an!

Der 10-tägige Leadership-Kurs für das untere und mittlere Kader in Pflegeheimen wird zum neunten Mal angeboten. Der Kurs beginnt am 21.3.2019. Anmeldeschluss ist der 19. Januar 2019 – melden Sie sich oder Mitarbeitende Ihrer Institution jetzt an, die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Alle Informationen finden Sie im Flyer.

12.06.2018
OdA Gesundheit beider Basel: Strategieperspektive 2018-2022

Die OdA Gesundheit beider Basel hat an ihrer Delegiertenversammlung die neue Strategieperspektive vorgestellt. 

Der neuen Strategieperspektive war eine Mitgliederbefragung vorausgegangen. Den Bericht der Mitgliederbefragung finden Sie im Anhang zu dieser News. Die Mitgliederbefragung zeigte, dass die OdA Gesundheit beider Basel auf dem richtigen Weg ist. 

Die Mission der OdA Gesundheit beider Basel ist folgende: DIe OdA Gesundheit beider Basel engagiert sich als regionaler Branchenverband im Gesundheitswesen umfassend und aktiv für eine Berufsbildung mit Zukunft. 

Auszug aus der Strategie der OdA Gesundheit beider Basel

Die OdA Gesundheit beider Basel will zudem die Transparenz von Kosten und Erträgen bezüglich der erbrachten Leistungen erhöhen.

Das detaillierte Strategiepapier finden Sie im Anhang. 

Zur Webseite der OdA Gesundheit beider Basel: https://www.oda-gesundheit.ch/

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Strategieperspektive 2018-2022 382 KB
Oda_SonderNL_Jan18-fgzD 912 KB
05.06.2018
Mitgliederversammlung vom 27.06.2018

Wir haben folgenden Themenschwerpunkt an der Mitgliederversammlung: Gesundheitsregion Nordwestschweiz

Zum Schwerpunktthema spricht Regierungsrat Thomas Weber. Sein Referat geht auf folgende Punkte ein: Staatsvertrag, Spitalplanung und die spitalärztliche Versorgung der älteren Bevölkerung. Danach beantwortet er Fragen aus dem Teilnehmerkreis.

Die Mitgliederversammlung 1/2018 findet von 18.00 – 20.30 Uhr im Seniorenzentrum Schönthal, Parkstrasse 9 in 4414 Füllinsdorf statt. 

Anschliessend sind Sie herzlich zum Apéro inklusive Public-Viewing eingeladen. Die Unterlagen finden Sie im Anhang. 

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2018-06-27 Traktandenliste MV 90 KB
2017_11_23_protokoll_mitgliederversammlung 214 KB
2018-06-27 Jahresrechnung CVBL 2017 727 KB
2018-06-27 Jahresbericht 816 KB
2018-06-27 Wüthrich Ursula Lebenslauf 112 KB
2018-06-11 Qualität 107 KB
2018-06-27 Statuten 928 KB
08.06.2018
Qualitätsindikatoren (QI) für die stationäre Langzeitpflege

Faktenblätter zur Erhebung der QI in der Praxis.

Auf Basis von Artikel 59a KVG sind Pflegeheime in der Schweiz voraussichtlich ab 2019 verpflichtet, den zuständigen Bundesbehörden Daten bekannt zu geben für die Überwachung folgender medizinischen Qualitätsindikatoren: Gewichtsverlust, Bewegungseinschränkende Massnahmen, Polymedikation und Schmerz.

Die Daten der QI werden in den Pflegeheimen im Rahmen der üblichen Assessments mit den Bedarfserhebungsinstrumenten erfasst. Die Angaben werden vom Bundesamt für Statistik gesammelt und dem Bundesamt für Gesundheit zur Verfügung gestellt. Diese medizinischen QI werden veröffentlicht werden. Zusätzlich zur öffentlichen Verwendung der QI macht es Sinn, die Daten aus den Bedarfserhebungsinstrumenten auch intern im Pflegeheim für die Berechnung der Qualitätsindikatoren zu verwenden, zur Überwachung und Optimierung der Qualität.

CURAVIVA Schweiz stellt seinen Mitgliederinstitutionen Faktenblätter zum Umgang mit den QI in der Praxis zur Verfügung. Die QI wurden definiert und in den praktischen Kontext gesetzt. Ebenfalls wurden die Einflussfaktoren erhoben sowie mögliche Massnahmen zur Reduzierung der QI skizziert.

Zu den Faktenblättern

11.06.2018
Präsentation der Tour d APG

Hier finden Sie die Präsentation der Tour d APG, welche der Kanton Basel-Landschaft und der Verband der Baselbieter Gemeinden (VBLG) durchgeführt haben. 

Die Gesamtpräsentation ist auch auf der Webseite des VBLG zu finden.

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06.06.2018
Neuer Geschäftsführer des Senevita Sonnenparks in Pratteln

Seit dem dem 1. Mai 2018 ist Christian Schüpbach neuer Geschäftsführer des Senevita Sonnenparks in Pratteln. 

Während der Tätigkeiten seines ersten Werdegangs in medizinischen und pflegerischen Bereichen absolvierte Christian Schüpbach die Ausbildungen zum dipl. Krankenpfleger, den Fachausweis in Anästhesiepflege und als dipl. Rettungssanitäter.

Der weitere Bildungsweg in betriebswirtschaftlich- finanziellen Bereichen (eidg. Dipl. Spitalexperte, Master in Controlling und Swiss Gaap FER Experte) führte dazu, dass er sein Können in verschiedenen Führungsfunktionen in privaten und öffentlich-rechtlichen Betrieben des Gesundheitswesens unter Beweis stellen konnte.

Privat ist er verheiratet, hat zwei Kinder und lebt in Arlesheim. Neben seinen beruflichen Tätigkeiten betreibt er aktiv Laufsport und sucht die sportliche Herausforderung in Berg- und Klettertouren in der Schweiz.

06.06.2018
Neue Richtlinien zum Umgang mit Sterben und Tod

Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) hat aufgrund medizinischer und gesellschaftlicher Entwicklungen ihre Richtlinien «Lebensende» überarbeitet. 

In den neuen Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» stehen die Betreuung in der Sterbephase, das Gespräch mit Patientinnen und Patienten, bei denen eine tödlich verlaufende Erkrankung diagnostiziert wurde, und der Umgang mit Sterbewünschen im Fokus. 

Als nennenswerte Weiterentwicklung der bisherigen Richtlinien wird der Wunsch nach Suizidhilfe bei Patientinnen und Patienten behandelt, deren Todeseintritt noch nicht absehbar ist. Gemäss den neuen Richtlinien ist Suizidhilfe bei urteilsfähigen Patientinnen und Patienten dann vertretbar, wenn diese unerträglich unter den Symptomen einer Krankheit und/oder Funktionseinschränkungen leiden und andere Optionen erfolglos blieben oder als unzumutbar abgelehnt werden. Der Sterbewunsch muss wohlerwogen, dauerhaft und ohne äusseren  Druck entstanden sein. Dieser Wunsch des Patienten, in der unerträglichen Lebenssituation nicht mehr leben zu wollen, muss für die Ärztin bzw. den Arzt aufgrund der Vorgeschichte und wiederholter Gespräche nachvollziehbar sein. Die Richtlinien betonen aber auch, dass Patienten keinen Anspruch auf Suizidhilfe haben und es jedem Arzt frei steht, diese Handlung in Betracht zu ziehen oder nicht.

https://www.samw.ch/de/Publikationen/Richtlinien.html

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