Aufgrund unserer Medienmitteilung vom 4.4.18 strahlte Telebasel am 7.4.18 in den News einen Beitrag aus, in dem unser Präsident Sandro Zamengo interviewt wurde. 

Zudem begrüssen wir Roger Schnellmann als neuen Geschäftsführer im Alters- und Pflegeheim Homburg in Läufelfingen. 

Freundliche Grüsse
Jolanda Eggenberger
Marketing, Kommunikation, Projekte

Foto: zVg, Alters- und Pflegeheim Madle, Pratteln

 

09.04.2018
Beitrag auf Telebasel vom 7.4.2018

Telebasel brachte am 7.4. aufgrund unserer Medienmitteilung einen Beitrag zur Situation der Baselbieter Alterszentren und Pflegeheime. 

Hier können Sie den Beitrag, in dem unser Präsident, Sandro Zamengo, Direktor des Alterszentrums am Bachgraben Allschwil, interviewt wurde, ansehen: 

https://telebasel.ch/telebasel-news/?aid=4063&pid=99120&channel=15881

(Laufzeit: 1:27-3:45 min.)

 

09.04.2018
Pflegeheime für Teilnahme an SHURP 2018 gesucht

Das Swiss Nursing Homes Human Resources Project (SHURP 2018) ist eine nationale Studie über Schweizer Pflegeheime, die sich auf die neu einzuführenden nationalen Qualitätsindikatoren in der stationären Langzeitpflege fokussiert. 

SHURP 2018 wird vom Institut für Pflegewissenschaft (INS), Universität Basel, durchgeführt und baut auf den Ergebnissen der ersten SHURP Studie auf (2012-2013, shurp.unibas.ch). 

Der Schwerpunkt der neuen Umfrage liegt auf Einflussfaktoren, die mit der erbrachten Pflegequalität in Schweizer Pflegeheimen zusammenhängen. Die Studie konzentriert sich auf die Beziehung zwischen den organisatorischen Faktoren der Pflegeheime – z. B. die Organisationsstruktur, Personalstruktur, Arbeitsumgebung, Führung  – und ihrem Zusammenhang mit den neu in der Langzeit gemessenen nationalen Qualitätsindikatoren (Schmerz, Polymedikation, bewegungseinschränkende Massnahmen, Gewichtsverlust).

Wie in der ersten Runde wird SHURP kombiniert mit RESPONS, eine Befragung der Bewohner/innen zu ihrer Sicht auf Pflege- und Lebensqualität und neu auch mit einer Befragung der Angehörigen (RESPONS-Fam). Diese beiden Befragungen werden von der Berner Fachhochschule durchgeführt.

Die Rekrutierung beginnt im November 2017. Bedingung für die Teilnahme sind, dass ein Pflegeheim mindestens 20 Betten hat und kantonal anerkannt ist. Interessierte Pflegeheime können sich gerne unter folgender E-Mail-Adresse melden: shurp-nursing@unibas.ch.

Erwarteter Nutzen

Die teilnehmenden Heime erhalten einen individuellen Bericht mit den Resultaten. Nach Abschluss der gesamten Erhebung erhalten alle Betriebe einen Benchmarkingbericht, der einen anonymisierten Vergleich mit allen teilnehmenden Betrieben erlaubt. Ausserdem wird ein nationaler Bericht erstellt. 

Weitere Details inkl. Kosten der Teilnahme an der Studie siehe PDF im Anhang. 

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SHURP_Kurzbeschreibung D FINAL 1.2 116 KB
06.04.2018
Neuer Heimleiter im Alters- und Pflegeheim Homburg in Läufelfingen

Seit dem 1. April 2018 ist Roger Schnellmann neuer Geschäftsführer im Alters- und Pflegeheim Homburg in Läufelfingen. 

Roger Schnellmann absolvierte ursprünglich einmal die Ausbildung zum Kaminfeger, bildete sich danach aber zum Sozialarbeiter/Sozialpädagogen weiter. Danach arbeitete er fast zwanzig Jahre in verschiedenen Funktionen in der Psychiatrie: zuerst in Königsfelden und Brugg. Nach einem Abstecher in die ambulante Suchtberatung (7 Jahre) fungierte er 10 Jahre lang als Leiter Sozialdienst und Therapien in den Psychiatrischen Diensten des Kantons Solothurn. 

Nach dem berufsbegleitenden Master in Non-Profit-Management an der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) in Olten führte er die letzten sechs Jahre das Blumenhaus Buchegg, Zentrum zur Förderung und Betreuung von kognitiv beeinträchtigten Kindern und Erwachsenen. 

04.04.2018
Die öffentliche Hand spart auf Kosten der Heimbewohnerinnen und -bewohner

Die Heimtaxen 2018 sind im Vergleich zu den Vorjahren stabil geblieben. Die Bewohnerinnen und Bewohner zahlen aber weiterhin zu viel aus der eigenen Tasche, weil sowohl die Krankenversicherer als auch die verantwortlichen Rest-Finanzierer – im Kanton BL sind dies die Gemeinden – zu wenig an die Kosten der Pflege zahlen.

Dank weiterer Effizienzsteigerung in den Heimen konnte dieses Jahr eine Erhöhung der Hotellerie- und Betreuungstaxen in den meisten Baselbieter Heimen vermieden werden. Auch die kantonal festgelegten Pflegenormkosten (Betrag, welcher für eine Stunde Pflegeleistungen bezahlt wird) sind gleichgeblieben:
Mit CHF 68.25 liegt der Satz auf einem Wert, zu dem kein Handwerksbetrieb seine Arbeit verrichtet. Durch die fehlende Anpassung des Pflegebeitrages zahlt eine Person im Heim immer noch zu viel aus der eigenen Tasche. Die Pflegenormkosten sind seit der Einführung 2011 zu tief angesetzt. In der bisherigen Praxis subventionieren die Bewohnerinnen und Bewohner die effektiven Pflegekosten durch die Hotellerie- und Betreuungstaxen, die zum grossen Teil zu ihren eigenen Lasten gehen. Dies hat der eidgenössische Preisüberwacher bereits vor Jahren beanstandet.

Ziel des Gesetzgebers ist es, bei Beanspruchung von Pflege die entstehenden Pflegekosten vor allem durch Beiträge der Krankenkassen und der öffentlichen Hand zu decken; die Betroffenen sollen selber nur einen kleinen Beitrag zahlen. Seit Jahren unterläuft der Kanton Baselland diese Vorgaben. Er setzt die Pflegekosten zu tief an. So sparen die Gemeinden auf Kosten der Pflegebedürftigen. Verschlimmert wird die Situation, weil die Beiträge der Krankenversicherer an die Pflegeleistungen seit 2011 gleich geblieben sind.

2011 haben sich Heimbewohner erfolgreich gegen dieses Vorgehen von Kanton und Gemeinden gewehrt. Der Kanton BL musste ihnen einen Teil der privat getragenen Pflegekosten zurückerstatten. Als die Pflegenormkosten Ende letzten Jahres wieder nicht angepasst wurden, haben CURAVIVA Baselland und sieben Pflegeheime im Interesse der Baselbieter Heimbewohnerinnen und Heimbewohner beim Kantonsgericht Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss über die Festlegung der Pflegenormkosten 2018 erhoben. Gespräche mit der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) und Regierungsrat Thomas Weber über eine einvernehmliche Lösung verliefen bisher ergebnislos.

CURAVIVA Baselland hofft auf  einen erfolgreichen Ausgang des Verfahrens vor dem Kantonsgericht, da der Regierungsrat in seinem Beschluss zu den Pflegenormkosten 2018 sogar selbst bestätigt hat, dass die Pflegekosten 2018 zu tief angesetzt sind und eventuell mit rechtlichen Schritten von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern zu rechnen sei.
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2018-04-04_Medienmitteilung_CURAVIVA Baselland_Heimtaxen 60 KB
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