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Wir informieren Sie in diesem Newsletter aktuell über Themen aus Berufsbildung und Politik. 

Freundliche Grüsse
Andi Meyer, Geschäftsführer

Rose mit Rauhreif

© 2017 Matthias Wassermann 

 

03.02.2017
Berufsprüfung Langzeitpflege und -betreuung
Wie ist die neue Berufsprüfung Fachfrau / Fachmann Langzeitpflege und Betreuung im Verhältnis zu den Abschlüssen FaGe oder HF einzuordnen? 

Seit 2015 ist Prüfungsordnung der Berufsprüfung Fachfrau / Fachmann Langzeitpflege und -betreuung als Abschluss Tertiärstufe B in Kraft. Personen, die die Prüfung absolviert haben, erhalten den geschützten Titel «Fachfrau / Fachmann Langzeitpflege und -betreuung mit eidgenössischem Fachausweis» (FA). Ein Schulzertifikat zu einem Vorbereitungslehrgang ist nicht äquivalent zum eidgenössischen Abschluss.

Fachfrauen / Fachmänner Langzeitpflege und -betreuung führen die bedarfs- und situationsgerechte Pflege und Betreuung von Klientinnen und Klienten in stationären und ambulanten Einrichtungen der Langzeitpflege durch. 

Pflegefachleute mit Abschluss auf Stufe HF (Höhere Fachschule), verfügen über eine breitere Ausbildung als die Fachpersonen Langzeitpflege und -betreuung, ebenfalls auf Tertiärstufe B. Ein Abschluss FH (Fachhochschule) ist ein Tertiärabschluss Stufe A. 

Fachpersonen Langzeitpflege und -betreuung FA entsprechen gemäss ihrem Titel und ihren Kompetenzen dem tertiär ausgebildeten Fachpersonal Pflege und Betreuung in Alters- und Pflegeinstitutionen und sind im Stellenschlüssel dementsprechend anzurechnen. Das Lohnniveau einer Fachpersonen Langzeitpflege und –betreuung richtet sich primär nach ihrer Funktion im Betrieb und sollte zwischen den beruflichen Grundbildungen FaGe/FaBe und der HF Pflege angesetzt werden. 

Weitere Informationen:
CURAVIVA Schweiz Fachperson Langzeitpflege und Betreuung

03.02.2017
Weiterarbeit «Runder Tisch APG»
Seniorenorganisationen und Leistungserbringer koordinieren das weitere Vorgehen zum Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG)

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion wertet zurzeit die Vernehmlassungsantworten zum APG aus und erstellt die Vorlage für die Behandlung des Geschäfts in der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission und im Landrat. Der «Runde Tisch APG» mit Leistungserbringern und Seniorenorganisationen hat sich am 2. Februar über den Stand der Dinge ausgetauscht und das weitere Vorgehen besprochen. Für die Beteiligten stehen die Themen Ombudsstelle, Ergänzungsleistungen, Beratungs- und Bedarfsabklärungsstelle und intermediäre Angebote im Zentrum. Besonderes Augenmerk wird auch den Verordnungen zum Gesetz gelten, deren Entwürfe noch nicht vorliegen. Der «Runde Tisch APG» wird die Zusammenarbeit im Interesse der Kantonsbevölkerung bis zum Inkrafttreten des APG in der bewährten Form weiterführen.

Stellungnahmen zum APG 

31.01.2017
Beobachter Ratgeber: Leben, Tod und Selbstbestimmung

Ein Buch von Denise Battaglia über den Sinn des Lebens, den Umgang mit Schicksalsschlägen, das Altern und das Sterben.

Der neuste Beobachter-Ratgeber zeigt auf, wie wir den Herausforderungen des Alterns offen und möglichst selbstbestimmt begegnen können und wie ein erfülltes Leben gelingen kann. Es geht um Lebensqualität und Sinnfragen, die sich jedem Menschen im Bewusstsein seiner Endlichkeit stellen. Heute können wir in der Schweiz fast alles frühzeitig planen. Dieser Ratgeber informiert umfassend und unterstützt Sie dabei, sich klar zu werden, was Sie regeln wollen und was ganz bewusst nicht.

Es geht in diesem Buch ums Leben, um eine sinnvolle Gestaltung des Alltags und des eigenen Lebens, und darum, Lebensfreude und Zufriedenheit zu gewinnen. Wenn das gelingt, hilft dies auch, mit den Gedanken an das Sterben umzugehen, die eigene Endlichkeit zu akzeptieren und die restliche Lebenszeit erfüllt zu verbringen. 

https://shop.beobachter.ch/buchshop/gesundheit-lebenshilfe/leben-tod-und-selbstbestimmung

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