Das Thema MiGeL (Liste der Mittel und Gegenstände) wird uns als Verband weiterhin stark beschäftigen. Auch seitens der Alterszentren und Pflegeheime wird das Thema Rückforderung von MiGeL-Kosten auf einige Jahre hinaus nicht abgeschlossen werden können. Lesen Sie unsere News dazu. Daneben haben wir im Extranet unter Tarifverträge eine Webseite erstellt, die das Wichtigste zum Thema zusammenfasst.
Zudem informieren wir Sie in diesem Newsletter intern über Neuerungen der Sozialversicherungsanstalt (SVA) BL bei der EL-Abgeltung für Bewohnerinnen und Bewohner bei Spital- und Ferienaufenthalten, die aktualisierte Gesetzesliste für APHs im Kanton BL und weitere wichtige Themen.
MiGeL (Liste der Mittel und Gegenstände, welche für die Erbringung von Pflegeleistungen notwendig sind) bleibt ein schwieriges Thema. Die Krankenkassen bezahlen die Mittel und Gegenstände seit Januar 2018 nicht mehr, wenn sie vom Pflegepersonal angewandt werden. Die tarifsuisse ag und die Sympany gehen aber noch weiter: Sie wollen Rückforderungen für zwischen 2013 (2015?) und 2017 vergütetes Pflegematerial gerichtlich gegen die
Pflegeheime durchsetzen. An den Empfehlungen von CURAVIVA Schweiz und CURAVIVA Baselland zum Vorgehen ändert sich vorläufig jedoch nichts.
17 Krankenversicherer, die zum Verband tarifsuisse AG gehören, haben im Kanton Zug Klage gegen Alterszentren und Pflegeheime eingereicht. Sie fordern die Rückerstattung der von 2013 - 2017 bezahlten Kosten für Produkte der MiGeL. Im Kanton Basel-Stadt hat die Sympany gegen 29 Basler Heime Klage beim Schiedsgericht für Sozialversicherungsangelegenheiten eingereicht.
Die Versicherer halten sich dabei weder an die Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) noch folgen sie der Praxis anderer Versicherer, die auf diese unsinnigen und administrativ aufwändigen Rückforderungen verzichten. Führend bei einer einvernehmlichen Lösung waren die Versicherer der Curafutura (Helsana, Sanitas, KPT und CSS).
CURAVIVA Schweiz hat sich bisher vergeblich um ein konstruktives Gespräch mit der tarifsuisse ag bemüht. tarifsuisse und Sympany scheinen entschlossen, über Musterprozesse eine gerichtliche Klärung zu erzwingen.
Für Alterszentren und Pflegeheime bedeutet dies voraussichtlich, dass das Thema Rückforderung von MiGeL-Kosten auf einige Jahre hinaus inhaltlich und buchhalterisch nicht abgeschlossen werden kann. An den Empfehlungen von CURAVIVA Schweiz und CURAVIVA Baselland zum Vorgehen bei entsprechenden Forderungen und Rechnungsstellungen an die Heime ändert sich vorläufig nichts: Auf keinen Fall sollten die Heime auf die Forderungen eingehen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unterDie SVA Basel-Landschaft hat seit dem 1.9.2018 die Praxis bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) für Heimbewohnende mit Spital- und Ferienaufenthalt geändert.
Seit dem 1.9.2018 müssen die Alterszentren und Pflegeheime der SVA BL Spital- oder Ferienaufenthalte von EL-beziehenden Heimbewohnerinnen und -bewohner melden, wenn der Spital- oder Ferienaufenthalt länger als 10 Tage am Stück dauert. Wie die APH die Rechnungen bei einem Spital- oder Ferienaufenthalt vornehmen sollen, schreibt die SVA BL nicht vor.
Ab dem 11. Tag wird die reduzierte Tagestaxe in der EL-Berechnung angerechnet und der Anspruch neu verfügt. Die Berechnung erfolgt rückwirkend ab dem ersten Tag des Spital- oder Ferienaufenthalts (unter der Berücksichtigung der von den APH vorgesehenen Wartefrist.)
Folgender Ablauf ist einzuhalten:
Fragen zu dieser Praxisänderung werden via die E-Mail-Adresse el-spitalaufenthalt@sva-bl.ch beantwortet.
Die detaillierten Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben der SVA BL.
CURAVIVA Basel-Stadt hat eine Verbandslösung für die Legionellenkontrolle mit der Firma Eurofins Scientific AG ausgehandelt.
Die Verbandslösung kann auch von Mitgliedern von CURAVIVA Baselland in Anspruch genommen werden. Sie ist im Vergleich zur Einzelofferte von Eurofins 20 Prozent günstiger.
Vorgesehen ist folgendes Modell: Im Regelfall 1 Kontrolle pro Jahr an 3 aussagekräftigen Orten im Haus (kann je nach Hausgrösse variieren) mit Entnahme durch Mitarbeitende des Labors. Proben selber zu entnehmen und einzuschicken ist nach Rücksprache mit Eurofins ebenfalls möglich, ist aufgrund der unterschiedlichen Kompetenzen und Situationen aber nicht als Standardmodell vorgesehen.
Der Offerte angehängt ist das Auftragsformular, mit dem Sie sich direkt bei Eurofins für die Verbandslösung anmelden können.
Falls Sie Fragen zum Angebot haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Regionalleiterin Lebensmittelsicherheit:
Dipl. Oecotroph. Martina Riess
Regionalleiterin (CH/AT) Lebensmittelsicherheit
Sicherheitsfachfrau
Eurofins Scientific AG
Parkstrasse 10
5012 SCHÖNENWERD
SWITZERLAND
Tel.: +41 (0)62 858 71 90
Fax: +41 (0)62 858 71 09
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CURAVIVA_Offerte Legionellen Eurofins Scientific AG | 732 KB | |
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Die neuen Statuten und Reglemente, die am 27. Juni 2018 von der Mitgliederversammlung verabschiedet wurden, sind aufgeschaltet.
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Wir machen Sie auf die aktualisierte Liste mit den für die Baselbieter Alterszentren und Pflegeheime einzuhaltenden Gesetze aufmerksam.
Neu sind es zwei Listen, eine mit Bundesgesetzen und kantonalen Vorschriften, die andere mit Gesetzestexten zu den Berufsbildungen.
Die Firma Gasser & Partner GmbH in Zürich stellt die Gesetzeslisten jährlich zusammen. Wir dürfen mit Genehmigung der Firma Gasser & Partner GmbH die Listen ohne Links veröffentlichen.
Sie finden die beiden neuen Listen hier: https://www.curaviva-bl.ch/Extranet/Qualitaet/Gesetzliche-Grundlagen
Sie können die kostenpflichtigen Gesetzeslisten mit allen Verlinkungen zu den einzelnen Gesetzen via Webseite der Firma www.franzgasser.ch abonnieren.