Mit Riesenschritten bewegt sich das Jahr 2017 gegen das Ende zu. In den Einkaufszentren stehen schon Backutensilien und Dekorationsartikel zum Verkauf....
CURAVIVA Baselland und CURAVIVA Basel-Stadt haben einen Berufsbildungsflyer erstellt, der nächste Woche an der Berufsschau 2017 in Liestal von der OdA Gesundheit beider Basel an interessierte Auszubildende abgegeben wird. Zudem haben wir unsere Webseite um den Bereich Berufsportraits ausgebaut. Dort sind alle Berufe, die in Alterszentren erlernt werden können, detailliert beschrieben.
Zudem haben wir unsere Stellungnahme zum Thema Erhöhung der Pflegenormkosten via Medienmitteilung an verschiedenen Medien in der Region gesandt.
Gerne möchten wir Sie auch an die beiden Veranstaltungen von CURAVIVA Baselland, die anfangs 2018 stattfinden, erinnern. Das Medientraining mit Steffen Lukesch findet am 12. Januar 2018 statt. Wiederum bieten wir im nächsten Jahr das Seminar für Verwaltungsräte, Stiftungsräte und Vorstände von Alters- und Pflegeheimen an. Machen Sie interessierte Personen darauf aufmerksam und melden Sie sich heute noch online an.
Bei dieser Gelegenheit weisen wir zudem gerne noch einmal auf die Weiterbildungsreihe «Pflege & Medizin im Alter (PUMA)» hin.
Freundliche Grüsse
Jolanda Eggenberger
Marketing, Kommunikation, Projekte
Foto: depositphoto.com, Datei-ID: 34499953, obencem
Unter der Leitung von CURAVIVA Baselland ist in Zusammenarbeit mit CURAVIVA Basel-Stadt, der OdA Gesundheit beider Basel und kreisvier communications ag ein Überblick entstanden, der mit detaillierten Informationen auf unserer Website ergänzt wird.
An der Berufsschau in Liestal, die vom 25. bis 29. Oktober 2017 stattfindet, werden die Flyer an interessierte Jugendliche abgegeben.
Sobald der Flyer gedruckt vorliegt, werden wir ihn an unsere Mitglieder versenden und er kann an potentielle Auszubildende abgegeben werden.
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2017-10-16-CURAVIVA-Baselland-Flyer-Berufsbildung | 129 KB | |
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Die Pflegekosten in den Baselbieter Alterszentren und Pflegeheimen sind seit 2010 de facto nicht gestiegen. In vielen Heimen wurden und werden immer noch Massnahmen umgesetzt, um die Effizienz in der Betreuung betagter Menschen zu steigern. Im Blick auf die Gesamtkosten ist die Anpassung der Pflegenormkosten für die Alterszentren und Pflegeheime ein Nullsummenspiel, weil der Mehrertrag mittels Senkung der Hotellerie- und Betreuungskosten neutralisiert wird. Zudem erbringen die Baselbieter Alterszentren und Pflegeheime ihre Pflegeleistungen bereits heute sehr wirtschaftlich und gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG).
Ende 2016 beherbergten die Baselbieter Alterszentren und Pflegeheime 2925 Personen. 19% davon waren weniger als 80 Jahre alt, die Hälfte war zwischen 80 und 89 Jahre alt und 31% waren 90-jährig oder älter. Gemessen an der Wohnbevölkerung machten die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner 1,0% aus. Bei den 65- bis 79-Jährigen lag der Anteil der Heimbewohnerinnen und -bewohner bei 1,2% und von den Hochbetagten (80+) lebten 13,7% in einem Alterszentrum oder Pflegeheim. 99% der Bewohnerinnen und Bewohner benötigten Pflege gemäss der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Die Verteilung dieser KLV-pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner nach Pflegebedarf und Alter zeigt, dass jüngere Heimbewohnerinnen und -bewohner oft pflegebedürftiger sind als ältere. 39% der unter 80-Jährigen wiesen einen Pflegebedarf von mehr als zwei Stunden pro Tag auf, während von den 80-Jährigen und Älteren deutlich weniger Personen mehr als zwei Stunden KLV-Pflege pro Tag benötigten.
Fast drei Viertel der Bewohnerinnen der Alterszentren und Pflegeheime sind Frauen
Betagte Frauen (65+) leben gemessen an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung doppelt so häufig in Pflegeheimen wie Männer. Dies hängt einerseits mit der höheren Lebenserwartung der Frauen zusammen und andererseits mit der Tatsache, dass Männer häufiger von ihren Frauen zuhause betreut werden und sich somit ein Heimeintritt verzögern lässt. Das Durchschnittsalter bei Heimeintritt liegt bei Männern bei 82 Jahren und bei Frauen bei 84 Jahren. Bei beiden Geschlechtern steigt der Anteil an Heimbewohnerinnen und -bewohner mit zunehmendem Alter an. Absolut gesehen sind etwas mehr als ein Viertel der Bewohner der Baselbieter Alters- und Pflegeheime Männer.
Webseite des statistischen Amtes BL
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Die nächsten Schritte in der Umsetzung der Arztpraxis können nun erfolgen. Nachdem eine Aktiengesellschaft gegründet wurde und die Baubewilligung ebenfalls vorliegt, werden die notwendigen baulichen Arbeiten zügig an die Hand genommen.
Die neue Arztpraxis soll als öffentliche Hausarztpraxis mit Schwerpunkt Geriatrie betrieben werden und den Bewohnerinnen und Bewohnern der Stiftung Obesunne, aber auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und eine verlässliche Partnerin in der Gesundheitsversorgung darstellen.
Dr. med. Christine Bürge wird als leitende Ärztin die Verantwortung für die Praxis übernehmen. Sie verfügt über einen Facharzttitel in innerer Medizin FMH sowie den Weiterbildungstitel in Geriatrie.
Dr. med. Monika Flückiger wird als Ärztin in der Praxis arbeiten und verfügt über einen Weiterbildungstitel als praktische Ärztin mit langjähriger Erfahrung in verschiedenen Fachgebieten.
Die Stiftung Patientensicherheit Schweiz schliesst 2017 das Pilotprogramm «Sichere Medikation an Schnittstellen» (2014-2017) ab. Neu lanciert hat die Stiftung das Pilotprogramm «Sichere Medikation in Pflegeheimen» (2017-2019), um auch für Pflegeheime praxisnahe Hilfestellungen zu entwickeln, damit die Mehrfach-Medikation reduziert werden kann. CURAVIVA Schweiz ist im Pilotprogramm zur Medikation in Pflegeheimen in der Steuergruppe, der Fachbereich Alter in der Fachbegleitgruppe mit Fachpersonen aus Pflegeheimen vertreten.
Bei der Finanzierungsregelung von Aufenthalten in Pflegeheimen ausserhalb des Wohnkantons wurde am 14. September 2017 ein Kompromissvorschlag der Einigungskonferenz von National- und Ständerat gutgeheissen: Muss jemand ins Pflegeheim und steht im Wohnkanton in geografischer Nähe kein Heimplatz zur Verfügung, übernimmt demnach der Wohnkanton die von den Sozialversicherungen und Beiträgen der Patienten und Patientinnen nicht gedeckten Heimkosten (Restfinanzierung) in einem anderen Kanton, und zwar nach den Regeln des Standortskantons des Heims.
Mehr dazu finden Sie auf der Website von CURAVIVA Schweiz.
Fotos: CURAVIVA Baselland, zVg, depositphotos.com
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