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Sie erhalten den ersten internen Newsletter von CURAVIVA Baselland, der bei Bedarf aus Aktualitätsgründen an die Heimleiterinnen und Heimleiter, die Kader sowie die Trägerschaftsvorsitzenden verschickt wird. Er beinhaltet spezifische Inhalte, die nur für die operativen Aufgaben des Heims von Bedeutung sind oder nur für Heimleitungen, Kader und Trägerschaftsvorsitzende bestimmte Neuheiten und Informationen aus Politik und Verwaltung. 

Den für die breite Öffentlichkeit inklusive VertreterInnen von Politik und Behörden sowie Medien bestimmte «Newsletter Aktuelles» erhalten Sie weiterhin regelmässig einmal im Monat. 

Freundliche Grüsse
Jolanda Eggenberger
Marketing, Kommunikation, Projekte
 

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08.09.2017
Liste der Gesetze aktualisiert
Die Liste der Gesetze, die für Alterszentren und Pflegheime relevant sind, wurde mit der Ausgabe 2017 aktualisiert. 

In der Gesetzesliste sind Landesgesetze und kantonale Vorschriften für Basel-Landschaft aufgeführt. Mit Genehmigung der Gasser und Partner GmbH publizieren wir diese vereinfachte Version der Gesetzesliste. Im Gesetzesservice der Firma Gasser und Partner GmbH erhalten sie die jährlich aktualisierte Gesetzesliste inkl. Links zu den entsprechenden Gesetzestexten und mehrmals jährlich einen Newsletter mit Hinweisen auf aktuelle Gesetzesänderungen. Weitere Infos dazu bei:

Gasser und Partner GmbH, Merkurstr. 45, 8032 Zürich
Tel 044 260 46 76; Fax 044 260 46 77            
info@franzgasser.ch            
http://www.franzgasser.ch/2011/12/20/gesetzesaktualisierung/

11.09.2017
Freiheitsbeschränkende Massnahme: Neues Faktenblatt von CURAVIVA Schweiz

Das neue Faktenblatt «Freiheitsbeschränkende Massnahmen» bietet einen aktuellen Überblick zum Thema, zur Datenlage, zur Reduktion freiheitseinschränkender Massnahmen und führt Praxisbeispiele auf.

Das Erwachsenenschutzrecht regelt die Voraussetzungen, unter denen Pflegeheime und Institutionen allenfalls die Bewegungsfreiheit von Bewohnerinnen und Bewohnern einschränken dürfen. Die Unterschiede beim Einsatz von freiheitsbeschränkenden Massnahmen (FBM) sind in der Schweiz sowohl zwischen Pflegeheimen als auch Regionen sehr gross. 

CURAVIVA Schweiz hat dazu ein Faktenblatt erstellt, das wir Ihnen hiermit zur Verfügung stellen. 

Faktenblatt von CURAVIVA Schweiz

11.09.2017
Facebook und Twitter - folgen Sie uns!
CURAVIVA Baselland nutzt ab sofort verstärkt die neuen Medien, um News zu aktuellen Themen der Bereiche Alter und Pflege zu verbreiten. Folgen Sie uns und machen Sie Werbung für unsere Facebook-Seite und unser Twitterprofil bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. 

CURAVIVA Baselland informiert die Öffentlichkeit und seine Mitgliedsinstitutionen über Betreuungs- und Wohnangebote für Menschen im Alter sowie die Sicherstellung einer bedarfsgerechten, wirtschaftlichen und qualitativ bestmöglichen Betreuung und Pflege alter Menschen, die Hilfe beanspruchen. 

Der Verband twittert über Neuheiten aus den Baselbieter Alterszentren und Pflegeheimen, Informationen für (zukünftige) Bewohnnerinnen und Bewohner sowie Angehörige, politische Entwicklungen, gesetzliche Änderungen, bevorstehende Veranstaltungen seiner 34 Mitgliedsinstitutionen und vieles mehr. 

Hier geht's zu den beiden Social Media-Angeboten: 

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