23.08.2018

Kantonsgericht tritt nicht auf Beschwerde ein

CURAVIVA Baselland bedauert den Entscheid des Kantonsgerichts BL, nicht auf die Beschwerde des Verbands und der beschwerdeführenden Heime gegen den Regierungsratsbeschluss vom 28.11.2017 in Sachen Pflegefinanzierung einzutreten.

Im Dezember 2017 haben CURAVIVA Baselland und sieben Baselbieter Pflegeheime Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss zur Festsetzung der Pflegenormkosten 2018 beim Kantonsgericht BL eingereicht. Im November 2017 hatte der Regierungsrat völlig überraschend auf die bereits lancierte Erhöhung der Normkosten für Pflegeleistungen verzichtet.
Das Kantonsgericht hat nun entschieden, nicht auf die Beschwerde von CURAVIVA Baselland und sieben beschwerdeführenden Pflegeheimen einzutreten.

Die Entscheidung des Kantonsgerichts ändert nichts an der Tatsache, dass die Pflegenormkosten 2018 zu tief angesetzt sind und die Bewohnerinnen und Bewohner zu viel aus der eigenen Tasche zahlen müssen.

CURAVIVA Baselland wird nun prüfen, welche weiteren Schritte möglich sind. Denkbar wäre, dass - wie schon 2012 - Bewohnerinnen und Bewohner Beschwerde gegen den geltenden Pflegekostensatz erheben.

CURAVIVA Baselland wird sich weiter dafür einsetzen, dass endlich gesetzeskonforme Pflegebeiträge festgelegt werden, damit auch in Zukunft eine gute und zahlbare Pflege im Heim garantiert werden kann.

Neuestes Bundesgerichtsurteil stärkt Position der Heime

Das Bundesgericht hält in seinem am 13.08.2018 publizierten Leiturteil in Sachen Restfinanzierung der Pflegekosten (Urteil vom 20.07.2018, 9C_446/2017, www.bger.ch) fest, dass die Kantone die vollständige Finanzierung der Pflegerestkosten regeln und sicherstellen müssen. Zudem kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Heimbewohnerinnen und -bewohner vor der ungerechtfertigten Rechnungsstellung für ungedeckte Pflegekosten geschützt werden müssen, so wie CURAVIVA Baselland es schon seit Jahren fordert.

Zurück