Pflege-Taxe
Die Pflege kostet für jede Pflegestufe in jedem Heim gleich viel. Alle Krankenkassen bezahlen die gleichen fixen Beiträge, die für 12 Pflegebedarfsstufen definiert worden sind.
Das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die Aufteilung der Pflegekosten zwischen pflegebedürftigen Personen, Krankenversicherern und den Kantonen. Die Neuordnung der Pflegefinanzierung verfolgt grundsätzlich zwei Ziele: zum einen soll die finanziell strake Belastung pflegebedürftiger Personen vermindert und zum anderen sollen die Krankenversicherungen durch altersbedingte Pflegeleistungen finanziell nicht übermässig belastet werden.
Die Pflege kostet für jede Pflegestufe in jedem Heim gleich viel. Alle Krankenkassen bezahlen die gleichen fixen Beiträge, die für 12 Pflegebedarfsstufen definiert worden sind.
Tabelle: CURAVIVA Baselland
Die Bewohner von Heimen bezahlen einen Beitrag von maximal CHF 23.- pro Tag, was 20 Prozent vom höchsten Beitrag der Krankenversicherer entspricht. Die Gemeinde übernimmt die Restfinanzierung der Pflegekosten.
Die Beiträge der Krankenkasse und der Gemeinden an die Finanzierung der Pflegekosten werden von den Heimen direkt eingefordert und auf der Bewohnerrechnung entsprechend in Abzug gebracht.