Betreuungs-Taxe
Die Betreuungstaxe umfasst jene Pflegeleistungen des Heims, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Krankenkassen bezahlen nur jene Pflegeleistungen, die in ihrem vom Bundesrat genehmigten Leistungskatalog (KLV 7) festgelegt sind. Das Begleiten eines Heimbewohners von seinem Zimmer zum Speisesaal oder ein Spaziergang an der frischen Luft gelten nicht als kassenpflichtige Leistungen. Sie müssen von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst über die Betreuungstaxe bezahlt werden.
Erfahrungsgemäss fallen etwa 25 % der Pflegeleistungen nicht unter die krankheitsbedingten Pflegeleistungen, sondern gelten als alters- und gebrechlichkeitsbedingt. Sie fallen in die Kategorie Betreuung. Genaue Daten dazu wurden 2011 im Kanton Basel-Landschaft in 10 Heimen erhoben. Eine weitere Erhebung folgt 2020/2021.
Die vielfältigen Aktivierungs- und Ausflugsangebote im Heim, die ebenfalls mit der Betreuungstaxe abgegolten werden, helfen den zunehmend behinderten und gebrechlichen Bewohnerinnen und Bewohnern, das hohe Alter als eine Zeit neuer Chancen zu erleben, es selbstbestimmt zu gestalten, auch wenn das Machbare Grenzen hat und es zunehmend zum Leben gehört, dass Dinge nicht mehr möglich sind. Eine gute Betreuung hilft im Umgang mit körperlichen oder sozialen Verlusten, wie dem Tod eines Partners oder einer Partnerin.
Je nach Angebot kann die Betreuungstaxe von Heim zu Heim unterschiedlich ausfallen und sie ist zudem vom individuellen krankheitsbedingten Pflegebedarf abhängig.