14.03.2020

Verschärfte Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus

Der Bundesrat hat am Freitag, 13.3.2020, diverse weitere Massnahmen beschlossen, um ältere Personen und Personen mit Vorerkrankungen zu schützen und eine Überlastung der Spitäler möglichst zu verhindern.

Folgendes gilt ab sofort:

  • Der Schulbetrieb (Präsenzveranstaltungen) wird in der ganzen Schweiz bis am 04. April an Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten eingestellt. Die Kantone können Betreuungsangebote anbieten, damit Kinder nicht von Grosseltern betreut werden.
  • Der Bundesrat verbietet ab sofort und bis Ende April Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen. Diese Massnahme gilt auch für Freizeitbetriebe wie Museen, Sportzentren, Schwimmbäder oder Skigebiete.
  • In Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen sich maximal 50 Personen aufhalten.
  • Auf nicht dringliche Auslandreisen soll verzichtet werden.
  • Wiedereinführung von Schengen-Grenzkontrollen.
  • Die Einreise aus Italien ist nur noch Schweizerinnen und Schweizern, Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen, erlaubt. Durchreise ist möglich.
  • Der Bundesrat stellt bis 10 Milliarden Franken als Soforthilfe zur Verfügung, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie rasch und unbürokratisch abzufedern. Oberstes Ziel sei, dass die Lohnfortzahlung der Mitarbeitenden sichergestellt ist.

Konkretere Inhalte zu Betrieben im Gesundheitswesen wurden bisher nicht kommuniziert. 

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