21.11.2017

Vernehmlassung Entwurf der Altersbetreuungs- und Pflegeverordnung (APV) zum neuen APG

Am 16. November 2017 hat der Baselbieter Landrat das neue Altersbetreuungs- und Pflegegesetz verabschiedet. Es soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten. 

CURAVIVA Baselland wird nun bis am 15. Januar 2018 zum Entwurf der Altersbetreuungs- und Pflegeverordnung (APV) zum neuen APG Stellung nehmen können. Diese Verordnung regelt in Zukunft die Details des neuen APGs. 

Im Anhang finden Sie den Entwurf der APV, die dazugehörigen Erläuterungen sowie den Einladungsbrief des Regierungsrates zur Anhörung. 

CURAVIVA Baselland nimmt die Inputs seiner Mitgliedsinstitutionen zum Entwurf der APV ab sofort unter info@curaviva-bl.ch entgegen. 

Noch vor Weihnachten wird ein Entwurf unserer Stellungnahme an alle Mitgliedsinstitutionen versandt. 

 

 

Zurück