05.12.2017

Preisüberwacher: Pflegenormkosten BL 20% zu tief

Der Preisüberwacher hat empfohlen, die Pflegenormkosten im Kanton BL auf Fr. 82.23 festzusetzen. Mit seinem Beschluss (Fr. 68.25) liegt der Regierungsrat 20% unter diesem Betrag. 

Der Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft vom 28.11.2017 (2017-1678) zeigt Erstaunliches: Der Preisüberwacher hat der Kantonsregierung einen Pflegenormkostensatz von Fr. 82.23 beantragt. Der Preisüberwacher fordert damit eine doppelt so grosse Erhöhung wie CURAVIVA Baselland. Der Regierungsrat anerkennt auch zweifelsfrei, dass gemäss den kantonseigenen Berechnungen eine Anpassung der Pflegenormkosten unumgänglich wäre. Der Kanton hat dafür eine Betrag von Fr. 72.60 ermittelt. 

Im Widerspruch dazu hat der Regierungsrat dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) bereits am 21.11.2018 zugesagt, dass die Pflegenormkosten 2018 aus politischen Gründen nicht angepasst werden. Der Kanton Basellandschaft schröpft damit die Selbstzahlerinnen und Selbstzahler - jene Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, die Hotellerie und Betreuung aus eigener Kasse bezahlen. Der Regierungsrat spekuliert offenbar damit, dass nur wenige Personen den mühsamen Weg auf sich nehmen, ihre Rechte gerichtlich einzufordern. Es sei "mit einzelnen Klagen von Selbstzahlerinnen und Selbstzahlern" zu rechnen. Die Gemeinden hätten in diesen Fällen die allenfalls zu tragenden Differenzkosten zu übernehmen.

CURAVIVA Baselland ist erstaunt, über das nicht nachvollziehbare Vorgehen des Regierungsrats. Ebenso erstaunt, dass der VBLG und die Mehrheit der Gemeinden die Interessen der älteren Bevölkerung ausser Acht lassen. Kanton und VBLG sind offenbar der Meinung, dass sich bei pflege- und betreuungsbedürftigen alten Menschen am einfachsten sparen lässt. 

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