06.06.2018

Neue Richtlinien zum Umgang mit Sterben und Tod

Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) hat aufgrund medizinischer und gesellschaftlicher Entwicklungen ihre Richtlinien «Lebensende» überarbeitet. 

In den neuen Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» stehen die Betreuung in der Sterbephase, das Gespräch mit Patientinnen und Patienten, bei denen eine tödlich verlaufende Erkrankung diagnostiziert wurde, und der Umgang mit Sterbewünschen im Fokus. 

Als nennenswerte Weiterentwicklung der bisherigen Richtlinien wird der Wunsch nach Suizidhilfe bei Patientinnen und Patienten behandelt, deren Todeseintritt noch nicht absehbar ist. Gemäss den neuen Richtlinien ist Suizidhilfe bei urteilsfähigen Patientinnen und Patienten dann vertretbar, wenn diese unerträglich unter den Symptomen einer Krankheit und/oder Funktionseinschränkungen leiden und andere Optionen erfolglos blieben oder als unzumutbar abgelehnt werden. Der Sterbewunsch muss wohlerwogen, dauerhaft und ohne äusseren  Druck entstanden sein. Dieser Wunsch des Patienten, in der unerträglichen Lebenssituation nicht mehr leben zu wollen, muss für die Ärztin bzw. den Arzt aufgrund der Vorgeschichte und wiederholter Gespräche nachvollziehbar sein. Die Richtlinien betonen aber auch, dass Patienten keinen Anspruch auf Suizidhilfe haben und es jedem Arzt frei steht, diese Handlung in Betracht zu ziehen oder nicht.

https://www.samw.ch/de/Publikationen/Richtlinien.html

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