17.10.2018

Erhebung medizinischer Qualitätsindikatoren ab 1. Jan. 2019

Das Krankenversicherungsgesetz (Artikel 59a KVG) verlangt die Prüfung medizinischer Qualitätsindikatoren in Alterszentren und Pflegeheimen. Ab 1. Januar 2019 wird diese Bestimmung umgesetzt. Die Erhebung erfolgt über die Pflegebedarfserhebungsinstrumente BESA bzw. RAI.

Ab 1. Januar 2019 sind Alterszentren und Pflegeheime verpflichtet, den zuständigen Bundesbehörden Daten zur Überwachung folgender medizinischer Qualitätsindikatoren (QI) bekannt zu geben: Gewichtsverlust, Bewegungseinschränkende Massnahmen, Polymedikation und Schmerz.

Die Daten der QI werden mit den Bedarfserhebungsinstrumenten BESA bzw. RAI erfasst. CURAVIVA Schweiz weist darauf hin, dass die Daten veröffentlicht werden: «Die Angaben werden vom Bundesamt für Statistik gesammelt und dem Bundesamt für Gesundheit zur Verfügung gestellt. Diese medizinischen QI werden veröffentlicht werden. Zusätzlich zur öffentlichen Verwendung der QI macht es Sinn, die Daten aus den Bedarfserhebungsinstrumenten auch intern im Pflegeheim für die Berechnung der Qualitätsindikatoren zu verwenden, zur Überwachung und Optimierung der Qualität.» 

Das Bundesamt für Statistik hat den Anbietern der Bedarfsinstrumente mitgeteilt, dass es keine Kosten für die Erhebung 2019-2022 übernehmen wird. Damit kommen gemäss den Angaben von BESA Care wird der Aufwand gemäss Gesetzesgrundlage damit den Kunden in Rechnung gestellt. Detaillierte Informationen erhalten die Institutionen von BESA Care und Q-Sys.

Die QI sind für die Betriebe eine wichtige Ergänzung zu «qualivista». Die Erhebung der QI überschneidet sich nicht mit den Qualitätsaudits gemäss «qualivista». Bereits bei Einführung von «qualivista» als «Grundangebot und Basisqualität» wurde wegen Artikel 59a KVG auf die Erhebung von medizinischen Qualitätsindikatoren innerhalb von «qualivista» verzichtet.  

[Ergänzung vom 27.11.2018: Für Betriebe mit dem Pflegebedarfserhebungsinstrument RAI gilt gemäss qualivista: In Kriterium 0201F03 von qualivista 2017-01 wird die Bearbeitung von mind. einem RAI-Qualitätsindikator verlangt.]

Zurück