16.03.2020

CURAVIVA Schweiz spricht sich gegen die «Begrenzungsinitiative» aus

Am 17. Mai 2020 stimmt das Schweizer Volk über die sogenannte «Begrenzungsinitiative» ab. CURAVIVA Schweiz erachtet dieses Begehren als gefährlich.

Eine Annahme der Begrenzungsinitiative und der geforderte Wegfall der Personenfreizügigkeit würde die Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf vor akute Schwierigkeiten stellen: So würde die Rekrutierung von Fachkräften erschwert, und die Institutionen hätten bei einer zahlenmässigen Beschränkung keine Planungssicherheit mehr. Ein Kontingentsystem wäre kaum imstande, sich den Herausforderungen im Bereich der Personalrekrutierung flexibel und effektiv zu stellen.

Die stetig steigende Arbeitslast müsste auf weniger und
auf weniger gut ausgebildetes Personal verteilt werden, was Versorgungsqualität und Sicherheit bei den betreuten Menschen beeinträchtigen würde. Für Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf würde damit schwierig, kantonale Vorgaben hinsichtlich Ausbildung des Personals einzuhalten können. Ferner würde die Ausbildung des Fachkräftenachwuchses aus der Schweiz erschwert – denn nur ausgebildetes Fachkräfte dürfen berufsbildend tätig sein.

Das ganze Argumentarium finden Sie im Anhang. 
 

Zurück