18.12.2017

Beschwerde gegen den Baselbieter Regierungsrat

Seit Jahren bezahlen Baselbieter Heimbewohnerinnen und -bewohner zu hohe Beiträge an ihre Pflegekosten. CURAVIVA Baselland und sieben Baselbieter Alterszentren und Pflegeheime erheben nun Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss zu den Pflegenormkosten 2018.

Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) muss die Pflege bis auf eine Selbstbeteiligung von den Krankenkassen und den Gemeinden bezahlt werden. Seit 2011 müssen die Baselbieter Heimbewohnerinnen und -bewohner aber zu tief in die eigene Tasche greifen, weil der Kanton auf Druck des Verbands Baselbieter Gemeinden (VBLG) die Pflegekosten zu tief ansetzt.

Der Regierungsrat hat für 2018 die Beibehaltung des bisherigen Ansatzes für die Pflegenormkosten beschlossen (Keine Anpassung der Pflegenormkosten per 1.1.2018). Gegen diesen Regierungsratsbeschluss haben CURAVIVA Baselland und sieben Mitgliedinstitutionen Beschwerde beim Kantonsgericht eingereicht. Weitere Mitglieder unterstützen diese Beschwerden. Die Beschwerdeführer verlangen, dass die Pflegenormkosten auf Fr. 76.45 pro Stunde angehoben werden. Der Preisüberwacher hat vom Regierungsrat im Interesse der Baselbieterinnen und Baselbieter sogar eine Anhebung auf Fr. 82.23 gefordert (Preisüberwacher: Pflegenormkosten BL 20% zu tief). Die Rechnungen für die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner fallen entsprechend tiefer aus.

So einfach das Problem, so komplex ist die rechtliche Ausgangslage. Es ist nicht zweifelsfrei klar, ob CURAVIVA Baselland oder die einzelnen Heime zur Beschwerde berechtigt sind. Deshalb wird bis Mitte Januar 2018 abgeklärt, ob der Verband zusätzlich Beschwerden von Heimbewohnerinnen und Heimbewohner gegen die Heimrechnungen vom Januar 2018 unterstützen wird. Diese Frage betrifft nicht nur Selbstzahlerinnen und Selbstzahler, sondern auch Personen die Ergänzungsleistungen (EL) und Zusatzbeiträge der Gemeinden zur EL beziehen: Die Zusatzbeiträge sind im Gegensatz zu den Pflegekosten unter Umständen rückerstattungspflichtig. Bei möglichen Beschwerden von Heimbewohnerinnen und -bewohnern kann CURAVIVA Baselland auf die Unterstützung seines Dachverbandes CURAVIVA Schweiz zählen, welcher die Interessen von 1600 Heimen schweizweit vertritt.

Über den weiteren Verlauf — insbesondere das Resultat der juristischen Abklärungen betreffend Beschwerdeberechtigung sowie das weitere Vorgehen des Verbandes im Blick auf Beschwerden von Heimbewohnerinnen und -bewohnern — werden wir Sie selbstverständlich via News und Newsletter auf dem Laufenden halten. Zurück