18.11.2020

Baselbieter Regierungsrat beschliesst Erfassungsinstrumente für Pflegeleistungen

Der Baselbieter Regierungsrat hat am 17.11.2020 beschlossen, per 1.1.2021 die Erfassungsinstrumente RAI-Index 2016 sowie den BESA-Leistungskatalog 2010 unkalibriert in den Alterszentren und Pflegeheimen einzuführen. Ein Erfolg für CURAVIVA Baselland, denn damit werden die Pflegeleistungen der Heime vor allem bei Demenz besser erfasst. 

Die neuen Versionen der Erfassungsinstrumente bilden die Pflegeleistungen im stationären Bereich besser ab. Für die Alterszentren und Pflegeheime im Kanton Baselland wird somit die gleiche Situation geschaffen wie sie in den Nachbarkantonen Basel-Stadt, Aargau und Solothurn bereits der Fall ist. 

Im Januar 2017 gelangte CURAVIVA Baselland an die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD), die neuen Versionen der Pflegebedarfsinstrumente zu implementieren. Nach zahlreichen Gesprächen und einem Bundesgerichtsentscheid vom Oktober 2019 wird mit dem jetzigen Regierungsratsentscheid im Kanton Baselland die Einführung der neuen Versionen umgesetzt. Ab 1.1.2021 können die Heime BESA mit dem unkalibrierten Leistungskatalog 2010 und RAI mit dem Index 2016 einsetzen. 

 

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