18.09.2017

BaZ behauptet: «Pflegekosten steigen 2018 wohl massiv an» - dies stimmt nicht!

Die Pflegekosten werden zurzeit rechtswidrig querfinanziert. 

Die im BaZ-Artikel vom 18.9.2017 aufgestellte Behauptung, dass die Pflegekosten im Kanton Baselland in den Alterszentren und Pflegeheimen 2018 massiv ansteigen würden, ist falsch.

CURAVIVA Baselland, der Verband der Baselbieter Alterszentren und Pflegeheime, fordert eine Erhöhung der Pflegenormkosten per 1.1.2018, da im Kanton Baselland in der bisherigen Praxis die effektiven Pflegekosten der Bewohnerinnen und Bewohner durch die Betreuungstaxen quersubventioniert werden. Dies hat der eidgenössische Preisüberwacher bereits vor Jahren beanstandet. Die Pflegenormkosten sind im Kanton Baselland seit der Einführung 2011 zu tief angesetzt. Die geforderte Anpassung der Pflegenormkosten um CHF 6.80 auf neu CHF 75.05 pro Stunde basiert auf Erkenntnissen der über alle Baselbieter Heime standardisiert erstellten sowie extern durch eine Treuhandfirma jährlich geprüften Kostenrechnungen, welche vom Kanton und auch vom Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) anerkannt sind. Diese Kostenrechnungen geniessen eine allseits hohe Akzeptanz. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) schlägt eine Erhöhung der Pflegenormkosten auf CHF 72.60 pro Stunde vor. Dieser Vorschlag des Kantons ist zurzeit bei den Mitgliedern von CURAVIVA Baselland in der Vernehmlassung.

Eine Anpassung der Pflegenormkosten führt nicht zu Mehreinnahmen der Alterszentren und Pflegeheime. Sie verringert lediglich die Quersubventionierung der Pflegekosten durch die Betreuungstaxen. Sollte es weiterhin bei deutlich zu tiefen Pflegenormkosten bleiben, rechnet CURAVIVA Baselland mit Beschwerden von selbstzahlenden Heimbewohnerinnen und -bewohnern, die nicht bereit sind, mit den Betreuungstaxen die Pflegekosten zu subventionieren.

Finanzierung gesamtheitlich betrachten

Die Pflegenormkosten sind nur ein Teil der Kosten: Per 1.1.2018 treten im Kanton Baselland das neue Ergänzungsleistungsgesetz (ELG) und die Verordnung dazu in Kraft. Das ELG bringt Obergrenzen für die Ergänzungsleistungen an Personen im Pflegeheim. Die Differenz zu den effektiven Heimkosten muss von der letzten Wohnortgemeinde durch Zusatzbeiträge gedeckt werden.

CURAVIVA Baselland hat die Notwendigkeit zur Einführung einer Obergrenze für Ergänzungsleistungen nicht bestritten, sich jedoch im Vernehmlassungsverfahren vehement für eine verantwortbare Obergrenze eingesetzt. Der Verband setzte sich für CHF 210.- pro Tag ein, während der Kanton Baselland nun etappenweise bis 2021 eine Obergrenze von CHF 170.- pro Tag ansteuert. Praktisch alle Baselbieter Heimbewohnerinnen und -bewohner werden zukünftig in mehr oder weniger grossem Umfang zusatzfinanziert werden müssen. Der bevorstehende Regimewechsel bedeutet zudem eine Abkehr vom bisherigen Solidarfinanzierungsmodell «Ergänzungsleistungen» und führt dazu, dass es Gemeinden geben wird, welche tendenziell besser fahren und solche, die markante Mehrkosten in Kauf nehmen müssen. Auch auf diesen Effekt hat CURAVIVA Baselland verschiedentlich hingewiesen.

 

Zurück