24.11.2017

Anpassung der Pflegenormkosten 2018

Eine Entscheidung des Regierungsrats über den Antrag von CURAVIVA Baselland auf Erhöhung der Pflegenormkosten erfolgt erst Ende November. Die Mitgliederversammlung hat dem Vorstand einstimmig grünes Licht gegeben, rechtliche Schritte einzuleiten, sollten die Pflegenormkosten nicht angepasst werden.  

Die Pflegenormkosten sind im Kanton Basel-Landschaft zu tief angesetzt. Für 2011 musste die öffentliche Hand Nachzahlungen leisten, nachdem das Kantonsgericht Beschwerden von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern gutgeheissen hatte. Die folgenden Anpassungen waren immer wieder zu tief angesetzt. Deshalb wird die Pflege bei zahlreichen Heimen über die Betreuung und Hotellerie quersubventioniert. Selbstzahlerinnen und Selbstzahler werden deshalb stärker zur Kasse gebeten, als dies gesetzlich zulässig wäre.

CURAVIVA Baselland hat am 25. Mai 2017 einen Antrag an den Regierungsrat gestellt, die Pflegenormkosten auf CHF 75.05 zu erhöhen. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion hat eigene Berechnungen durchgeführt und einen Vorschlag in Höhe von CHF 72.60 pro Stunde gemacht. Dieser Ansatz ist aus Sicht von CURAVIVA Baselland zu tief, lässt sich jedoch vertreten. 

Der Regierungsrat wird über die definitive Höhe der Pflegenormkosten 2018 erst Ende November entscheiden. Die Budgets der Heime sind inzwischen fertig. Die Taxen 2018 grösstenteils von den Trägerschaften und Gemeinden genehmigt.

Sollte der Regierungsrat ganz auf eine Anpassung der Pflegenormkosten verzichten, ist dies für CURAVIVA Baselland nicht hinnehmbar. Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2017 hat in einer Konsultativabstimmung dem Vorstand ohne Gegenstimmen grünes Licht gegeben, in diesem Fall rechtliche Schritte zu prüfen und einzuleiten. 

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