24.10.2018

Änderung der KLV Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung

CURAVIVA Schweiz erachtet den Vernehmlassungsentwurf zur Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) betreffend Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung als klar ungenügend und enttäuschend. 

Am 4. Juli 2018 kündigte der Bundesrat verschiedene Massnahmen mit Bezug auf die Pflegefinanzierung und auf die Pflegetätigkeit an. In diesem Zusammenhang wurde gleichentags eine Vernehmlassung zur Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) betreffend Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung eröffnet.

CURAVIVA Schweiz steht der Vorlage kritisch gegenüber und hat konkrete Verbesserungsvorschläge formuliert. CURAVIVA Schweiz verlangt die Gewährleistung der Restfinanzierung, die Vergütung der Pflegematerialkosten, die effektive Finanzierung besonderer Pflegesituationen (Demenz, Paliativcare usw.) sowie eine taugliche Regelung der Akut- und Übergangspflege.

Im direkten Zusammenhang mit dem Inhalt des Vernehmlassungsentwurfs verlangt CURAVIVA Schweiz eine der Realität entsprechenden ‘Adjustierung’ der OKP-Beiträge an die Pflegeleistungen. Der nationale Branchenverband beantragt auch eine kongruente Erweiterung der Kompetenzen der Pflegefachpersonen. Bei der Festlegung von Mindestanforderungen an die Pflegebedarfserfassung in Pflegeheimen verlangt CURAVIVA Schweiz die Einsetzung eines Gremiums zur Klärung von Tarifstrukturfragen sowie eine einheitliche Methode der Zeiterfassung.

Im Rahmen der IG Pflegefinanzierung hat CURAVIVA Schweiz beigetragen, eine separate Vernehmlassungsantwort zu erarbeiten.

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